Wer ein Video beauftragen will, bekommt nur vergleichbare Angebote, wenn die Anfrage zehn Angaben enthält. Dazu die Tabelle, mit der sich drei Angebote nebeneinanderlegen lassen, und die Rechtsfragen vor der Unterschrift.
Wer ein Video beauftragen will, bekommt nur dann vergleichbare Angebote, wenn alle Anbieter dieselbe Anfrage mit zehn festen Angaben erhalten: Ziel, Zielgruppe, Einsatzort, Formate, Drehorte, Personen, Termin, Budgetspanne, Nutzungsrechte und Freigabe. Drei Angebote genügen. Verglichen wird nicht die Endsumme, sondern die Lieferliste dahinter.
Wer ein Video beauftragen möchte, schreibt oft drei Zeilen an drei Anbieter und wundert sich, dass die Antworten zwischen einem Betrag mit drei Stellen und einem mit fünf liegen. Das liegt selten an unseriösen Anbietern, sondern an der Anfrage: Jeder Anbieter füllt die Lücken mit eigenen Annahmen, und am Ende vergleichen Sie drei verschiedene Projekte.
Dieser Beitrag zeigt, wie eine Anfrage aufgebaut ist, die vergleichbare Angebote erzeugt, wie Sie drei Angebote in einer Tabelle nebeneinanderlegen und welche rechtlichen Punkte vor der Unterschrift geklärt sein sollten. Eigene Preise nennen wir hier nicht. Es geht um das Verfahren, nicht um eine Summe.
Was in eine Anfrage gehört, damit Angebote vergleichbar werden
Eine gute Videoanfrage enthält zehn Angaben: Ziel, Zielgruppe, Einsatzort, Formate und Längen, Drehorte, Personen vor der Kamera, Termin, Budgetspanne, Nutzungsrechte und die interne Freigabe. Sie passt auf eine Seite. Entscheidend ist nicht die Länge, sondern dass jeder Anbieter dieselben Fragen beantwortet.
Die zehn Angaben lassen sich als Raster verschicken. Die Spalte „Warum sie zählt“ ist keine Theorie: Sie beschreibt, was im Angebot passiert, wenn die Angabe fehlt.
| Angabe | Beispiel | Warum sie zählt | | --- | --- | --- | | 1. Ziel | Bewerbungen für Pflegekräfte | Bestimmt Dramaturgie und Länge | | 2. Zielgruppe | Fachkräfte, 25 bis 45, mobil | Bestimmt Ton, Kanal, Untertitel | | 3. Einsatzort | Karriereseite, Instagram, Messe | Entscheidet über Formate und Schnitte | | 4. Formate und Längen | 1 × 90 Sekunden, 3 × 20 Sekunden | Häufigster Preisunterschied zwischen Angeboten | | 5. Drehorte | Ein Standort, zwei Stationen | Jeder Ort ist meist ein eigener Drehtag | | 6. Personen | Drei Mitarbeitende, eine Leitung | Drehzeit, Schnitt, Einwilligungen | | 7. Termin | Dreh bis Mitte November | Eilzuschläge und Verfügbarkeit | | 8. Budgetspanne | Von X bis Y netto | Verhindert Angebote am Bedarf vorbei | | 9. Nutzung | Zwei Jahre, Web und Social, Deutschland | Rechte gehören ins Angebot, nicht in die Abnahme | | 10. Freigabe | Eine Person, eine Korrekturrunde | Korrekturschleifen sind Schnitttage |
Was wir bei Anfragen am häufigsten sehen, ist, dass Punkt 3 fehlt. „Wir brauchen ein Video für unser Unternehmen“ sagt nichts darüber, ob der Film auf der Startseite läuft, als Anzeige oder auf einem Messebildschirm ohne Ton. Dabei hängt davon alles ab: Ein Anzeigenvideo braucht einen Einstieg, der in den ersten Sekunden trägt, ein Messefilm braucht Bildsprache statt Sprechertext. Wer das offenlässt, bekommt vom einen Anbieter einen Imagefilm und vom anderen eine Anzeigenserie.
Wie ein Konzept aussieht, das aus diesen Angaben entsteht, steht in unserer Konzeptvorlage für den Imagefilm. Sie ist die Antwort des Anbieters auf Ihre Anfrage, also der nächste Schritt nach diesem.
Budget nennen oder nicht: was die Spanne bewirkt
Nennen Sie das Budget als Spanne. Ein Rahmen von „X bis Y netto“ sorgt dafür, dass Anbieter innerhalb Ihres Rahmens planen statt irgendeinen Betrag zu raten. Die Sorge, der Anbieter schöpfe dann die Obergrenze aus, ist in der Praxis kleiner als das Risiko von Angeboten, die Ihren Bedarf verfehlen.
Das Gegenargument kennt jeder: Wer sein Budget nennt, zahlt es auch. Es trifft bei Festpreisen mit klarer Lieferliste kaum zu, denn dort steht im Angebot, was für den Betrag entsteht, und Sie sehen sofort, ob die Leistung zum Rahmen passt. Es trifft eher zu, wenn der Anbieter nach Aufwand abrechnet. Die Abrechnungsmodelle haben wir gegenübergestellt in Tagessatz oder Festpreis in der Videoproduktion. Wer nach Tagessatz abrechnen lässt, sollte zusätzlich eine Obergrenze der Tage vereinbaren.
Wann Sie die Spanne besser weglassen
- Sie wissen wirklich nicht, ob ein Video eher wenig oder viel kosten darf, und wollen zuerst ein Gefühl für den Markt. Dann fragen Sie offen nach drei Varianten (schlank, mittel, ausgebaut) statt nach einem Angebot.
- Sie schreiben einen Anbieter an, den Sie noch nicht kennen, und wollen erst ein Erstgespräch. Dann verschicken Sie keine Anfrage, sondern einen Gesprächswunsch.
Drei Angebote nebeneinanderlegen: die Tabelle
Vergleichen Sie nicht die Endsumme, sondern sieben Zeilen: Drehtage, Schnitttage, Korrekturschleifen, Reisekosten, Nutzungsrechte, enthaltene Formate und Zahlungsplan. Wo ein Anbieter eine Zeile nicht beziffert, fragen Sie nach, bevor Sie weiterrechnen.
Ein Angebot mit einem Drehtag, einem Ort und zwei Interviews ist nicht günstiger oder teurer als eines mit drei Orten. Es beschreibt ein anderes Projekt. Deshalb legen Sie die Angebote in eine Tabelle mit immer denselben Zeilen und füllen sie aus, statt den Gesamtbetrag zu vergleichen.
| Zeile | Fragen Sie nach | Warnzeichen | | --- | --- | --- | | Drehtage | Zahl, Dauer, Zahl der Orte | „nach Bedarf“ ohne Obergrenze | | Schnitttage | Zahl der Tage je Format | Nur ein Pauschalbetrag für „Postproduktion“ | | Korrekturschleifen | Zahl der Runden, Preis jeder weiteren | Keine Angabe | | Reisekosten | Pauschal oder nach Aufwand | Erst in der Schlussrechnung genannt | | Nutzungsrechte | Kanäle, Dauer, Gebiet | „alle Rechte“ oder gar nichts | | Formate | Hauptfilm, Kurzschnitte, Untertitel | Kurzschnitte nur „optional“ | | Zahlungsplan | Anzahlung, Rest bei Abnahme | Volle Zahlung vor dem Dreh |
Zwei Zeilen werden besonders oft übersehen. Die erste sind die Korrekturschleifen: Wenn im Angebot nichts steht, streiten sich beide Seiten später darüber, ob die dritte Runde noch enthalten war. Die zweite ist die Musik. Lizenzen für Hintergrundmusik gehören in die Lieferliste, was dahinter steckt, steht in Imagefilm Musik: welche Lizenz Sie wirklich brauchen.
Referenzen prüfen, aber richtig
Schauen Sie nicht nur auf das beste Video im Portfolio, sondern fragen Sie nach einem Projekt, das Ihrem ähnelt, und nach einem Ansprechpartner dort. Ein Anruf von zehn Minuten klärt mehr als jede Bewertung: Wurde der Termin gehalten, war der Preis am Ende der im Angebot, wie lief die Abnahme. Wenn ein Anbieter keinen Kunden nennen kann, ist das eine Information.
Rechte, Abnahme und Rechnung: was vor der Unterschrift geklärt sein muss
Vor der Unterschrift klären Sie vier Dinge: ob das Angebot ein Kostenanschlag oder eine bezahlte Konzeptleistung ist, welche Nutzungsrechte eingeräumt werden, wie die Abnahme abläuft und ob Künstlersozialabgabe anfällt. Alle vier lassen sich im Angebot in je einem Satz festhalten.
Erstens: Nach Paragraf 632 Absatz 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Wer ein Konzept, ein Drehbuch oder Testaufnahmen verlangt, bestellt aber mehr als einen Kostenanschlag, und Anbieter dürfen das gesondert berechnen, wenn es vorher so vereinbart ist. Fragen Sie deshalb vor dem Versand, was Ihre Anfrage auslöst.
Zweitens: Nutzungsrechte. Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt nach Paragraf 31 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz der Vertragszweck, welche Nutzungsarten es umfasst. Das ist ein Auslegungsmaßstab, auf den Sie sich nicht verlassen sollten. Schreiben Sie lieber hinein, wo, wie lange und in welchem Gebiet der Film laufen darf, und ob Sie ihn später schneiden oder umbauen dürfen.
Drittens: die Abnahme. Nach Paragraf 640 BGB kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Setzt der Anbieter nach Fertigstellung eine angemessene Frist und benennen Sie bis dahin keinen Mangel, gilt das Werk als abgenommen. Die Folge: Wer Rückmeldungen ohne Frist schickt, verliert später Verhandlungsspielraum. Legen Sie intern fest, wer in welcher Frist freigibt.
Viertens: die Künstlersozialabgabe. Beauftragen Sie selbstständige Filmschaffende direkt, etwa einen freien Kameramann, zahlt Ihr Unternehmen darauf 2026 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung eine Abgabe von 4,9 Prozent des Honorars. Rechnet eine Produktionsfirma als Gesellschaft ab, fällt sie für Sie in der Regel nicht an. Auch das ist ein Unterschied zwischen Angeboten, der in der Endsumme nicht sichtbar ist.
Wenn Menschen aus Ihrem Team im Film zu sehen sind, kommt eine fünfte Frage hinzu, die nicht im Angebot steht: ihre Einwilligung. Die Grundlagen und eine Vorlage stehen in Einwilligung für Foto und Video beim Dreh.
Wann Sie keine Ausschreibung brauchen
Eine Anfrage an drei Anbieter lohnt sich nicht für ein einzelnes kleines Video oder wenn Sie bereits einen Anbieter kennen, der passt. Dann spart ein Gespräch mehr Zeit als ein Vergleich, und die Zeit fehlt an anderer Stelle im Projekt.
Der Vergleich ist ein Werkzeug für Projekte mit offenem Umfang: ein Imagefilm, eine Serie, ein Recruiting-Paket. Für ein einzelnes Interview-Video am Standort, für einen Nachdreh oder ein Folgeprojekt bei einem Anbieter, mit dem Sie zufrieden waren, ist er Aufwand ohne Gewinn.
Prüfen Sie außerdem vorher, ob ein externer Auftrag die richtige Antwort ist. Wer nur einfache Social-Clips braucht, ist oft mit einer eigenen Lösung besser bedient. Die Entscheidungshilfe dazu steht in Videoagentur beauftragen oder selbst machen. Und wenn es um ein Kundenvideo geht, helfen die Faktoren aus Testimonial-Video Kosten, das Angebot zu lesen.
Was nach der Beauftragung passiert
Nach der Beauftragung folgen Vorgespräch, Drehplan, Drehtag, Schnitt, Freigabe und Auslieferung. Am Markt werden drei bis sechs Wochen genannt. Den größten Zeitverlust verursachen Terminabstimmung und verspätete Freigaben auf Kundenseite, nicht die Produktion.
Planen Sie die Abfolge rückwärts vom Veröffentlichungstermin. Zwischen Drehtag und Auslieferung brauchen Schnitt und zwei Korrekturrunden in der Regel mehr Zeit, als man erwartet, weil jede Runde auf Ihre Rückmeldung wartet. Wer den Termin starr setzt, spart am Ende an den Korrekturen. Was am Drehtag selbst zu klären ist, steht in der Checkliste für den Drehtag.
Häufige Fragen zum Video beauftragen
Die meisten Fragen betreffen den Inhalt der Anfrage, das Budget, die Zahl der Angebote und die Rechtslage. Die Antworten beziehen sich auf die Rechtslage zum 08.10.2026.
Was gehört in eine Anfrage, wenn ich ein Video beauftragen will?
Zehn Angaben: Ziel des Videos, Zielgruppe, Einsatzort, gewünschte Formate und Längen, Zahl der Drehorte, Zahl der Personen vor der Kamera, Termin, Budgetrahmen, Nutzungsdauer und Kanäle sowie die Frage, wer intern freigibt. Fehlt eine davon, kalkulieren Anbieter unterschiedlich, und die Angebote lassen sich nicht vergleichen.
Soll ich in der Anfrage mein Budget nennen?
Ja, als Spanne. Ein Rahmen wie „zwischen X und Y netto“ verhindert Angebote, die am Bedarf vorbeigehen, und zeigt, ob der Anbieter ehrlich kalkuliert. Wer gar nichts nennt, bekommt Angebote, die sich um ein Vielfaches unterscheiden und kaum vergleichbar sind.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Drei reichen. Mit mehr steigt der Aufwand für Sie und für die Anbieter, ohne dass die Entscheidung besser wird. Wichtiger als die Zahl ist, dass alle drei dieselbe Anfrage bekommen haben.
Muss ich ein Angebot für ein Video bezahlen?
Ein Kostenanschlag ist nach Paragraf 632 Absatz 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Ausgearbeitete Konzepte, Drehbücher oder Testaufnahmen können Anbieter dagegen gesondert berechnen, wenn das vorher vereinbart ist. Klären Sie deshalb vor dem Versand, ob das Angebot ein Kostenanschlag oder eine Konzeptleistung ist.
Welche Nutzungsrechte brauche ich beim Video?
Die, die Sie tatsächlich nutzen: Kanäle, Dauer und Gebiet sollten im Angebot einzeln stehen. Steht nichts Ausdrückliches im Vertrag, bestimmt nach Paragraf 31 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz der Vertragszweck, welche Nutzungsarten eingeräumt sind. Das ist ein unsicherer Maßstab, besser ist eine klare Liste.
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zum fertigen Video?
Am Markt werden drei bis sechs Wochen vom Erstgespräch bis zur Auslieferung genannt. Der Engpass ist selten der Schnitt, sondern ein Drehtermin, an dem alle Beteiligten gleichzeitig Zeit haben, und die Freigabe auf Ihrer Seite.
Was wir daraus mitnehmen
Ein Video zu beauftragen ist zuerst eine Schreibaufgabe: Wer zehn Angaben festhält, bekommt Angebote, die sich vergleichen lassen. Die Entscheidung fällt dann an der Lieferliste, nicht an der Endsumme.
Die Kurzfassung für Ihre Planung: Schreiben Sie die zehn Angaben auf eine Seite, nennen Sie eine Budgetspanne, schicken Sie dieselbe Anfrage an drei Anbieter und füllen Sie die Tabelle mit den sieben Zeilen aus. Wo eine Zeile leer bleibt, fragen Sie nach, bevor Sie entscheiden. Und halten Sie Rechte, Abnahme und Abgabe schriftlich fest.
Wir drehen Filme für Unternehmen bundesweit, von der Anfrage über den Drehtag bis zu den Schnitten für Website und Anzeigen. Mehr zu Vorgehen und Formaten finden Sie auf der Seite zur Videoproduktion für Unternehmen. Wenn Sie eine Anfrage nach diesem Raster schreiben und uns mitschicken, bekommen Sie von uns ein Angebot in genau dieser Form, und das Erstgespräch dauert maximal 15 Minuten.
Quelle: https://expertenfilm.de/ki-news/video-beauftragen-anfrage-angebote-vergleichen